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Aktuelles

 

Informationen zu den Nachprüfungen auf dem Vertretungsplan im Login-Bereich

 


 

Informationen des Elternbeirats 

 


 

Informationen zu ESIS

 


 

Hinweis zur Abholung erkrankter Schüler

 

Abholung von erkrankten Schülern durch andere Personen als die Erziehungsberechtigten


 

Eltern/Erziehungsberechtigte werden gebeten, falls nicht schon geschehen, der Schule eine Vollmacht vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Person(en) eine(n) erkrankte(n) Schüler(in) von der Schule abholen dürfen.

Bei getrennt lebenden/geschiedenen Partnern muss die Vollmacht von beiden Sorgeberechtigten erteilt sein.

 


 

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