Aktuelles
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Informationen des Elternbeirats
Hinweis zur Abholung erkrankter Schüler
Schulpsychologin StRin (RS) Martina Eichner
Telefonsprechzeiten im Schuljahr 2017/18
Herr BerR Falk, Schulpsychologe an der Staatlichen Realschule Roth, ist ab sofort
als Vertreter von Frau Martina Eichner für unsere Schule zuständig:
Telefonsprechzeiten nur in der Wilhelm-von-Stieber-Realschule, Staatl. Realschule Roth:
Tel.: 09171 8160-50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Donnerstag: 9:40 bis 10:25 Uhr
Keine Präsenzzeiten - Beratungstermine sind nur nach tel. Vereinbarung möglich!
Kennen Sie das auch?
Da gibt es ein Problem im Umgang mit Ihrem Kind, z. B. schulische Entwicklungen, die Sie beunruhigen, Leistungsschwierigkeiten, Streit mit Mitschülern, Schulunlust oder Ähnliches. Dann ist es wichtig, mit jemandem sprechen zu können. Sicherlich wird der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin neben der Schulleitung der wichtigste Ansprechpartner für Ihr Kind und Sie sein. Denn jeder Lehrer ist Berater. Unabhängig davon können Frau Struller als Beratungslehrerin und ich als Schulpsychologin ebenfalls Gespräche anbieten.
Im Mittelpunkt der Beratung steht das Gespräch. Dabei gilt das genaue Anliegen zu ermitteln und darauf zu achten, dass die Probleme, ihre Vorgeschichte und die bisherigen Lösungsversuche genau beschrieben werden. Ziel kann dann nicht die Präsentation eines fertigen “Patentrezeptes” sein, sondern die gemeinsame Erarbeitung von Lösungswegen. Dabei soll das Prinzip “Hilfe zur Selbsthilfe” gelten.
Beratung ist freiwillig. Sie ist ein Angebot, das Schüler, Eltern und Lehrer wahrnehmen können, wenn sie es wünschen. Jedem steht es aber auch offen, Beratung abzulehnen bzw. abzubrechen. Sinnvolle Beratung ist nur bei überzeugter Mitarbeit der Ratsuchenden wirklich möglich.
Schulpsychologen in Bayern sind sowohl Psychologen als auch Lehrer. Sie sind damit in die Schule integriert und unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit von Schülern, Eltern und Lehrern. Da persönliche und individuelle Beratung immer Vertrauenssache ist, sind Schulpsychologen wie Ärzte und frei praktizierende Psychologen zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und können in der Regel nur vom Ratsuchenden von der Schweigepflicht entbunden werden.
Beratung bei Lern- und Leistungsstörungen (z. B. bei Teilleistungsstörungen, Motivationsprobleme, Arbeitsverhalten, Prüfungsangst)
Beratung bei speziellen Schullaufbahnentscheidungen (z. B. besondere Förderbedürfnisse und Begabungen)
Beratung bei akuten Krisen (z. B. bei plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Disziplinproblemen, Selbstaggression, Konflikte und Gewalt)
Anmerkung: Häufig vollzieht sich schulpsychologische Beratung in einem länger dauernden Prozess - mit Erfolgen, Rückschlägen und Umwegen. Im Rahmen der Beratungsgespräche erfolgt eine ständige Rückmeldung über Änderungsversuche in die gewünschte Richtung. Oftmals ist es notwendig, dass wichtige Bezugspersonen (u. a. die Lehrkraft) aus dem sozialen Umfeld mit einbezogen und an der Lösung der Probleme beteiligt werden. Häufig erfolgt dabei auch eine testdiagnostische Abklärung bezüglich Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schüler/-innen. Auf dieser Basis werden Unterstützungsmöglichkeiten gemeinsam mit Betroffen und Beteiligten erörtert, geplant und umgesetzt
Gesprächskreise und Arbeitsgruppen mit Schülern/-innen und Schulklassen (z. B. Lern- und Methodentraining, Konstruktiver Umgang mit Konflikten, Entspannungstraining, Rechtschreibtraining)
Elterngesprächskreise zu aktuellen Themen (z. B. Hausaufgaben, Förderung der Konzentration, Hilfestellungen zur Förderung lese- und rechtschreibschwacher Kinder, Umgang mit Konflikten)